Durchführung des Förderprogramms

Eltern oder Betreuer, die die Schulgebühren für ihre Kinder in der Oberstufe nicht aufbringen können, wenden sich an den Evangelisten der Lutherischen Kirche ihres Wohnortes. Sie sind Fürsprecher aller Dorfbewohner unabhängig von ihrer Glaubensrichtung. Entscheidend ist allein die Bedürftigkeit eines Schülers / einer Schülerin.

Die Hilfsgesuche werden an Herrn Elias Japhet Laizer weitergeleitet, der die Vertrauensperson der Stiftung in Tansania ist und in ihrem Auftrage handelt (siehe Entstehungsgeschichte). Herr  Laizer klärt mit dem Stiftungsvorstand einvernehmlich, wer gefördert werden kann und erledigt die Überweisungen an die jeweiligen Schulen.

Herr Laizer schließt außerdem mit den Absolventen der Secondary Schools im Auftrage der Stiftung Darlehensvereinbarungen ab, in denen sich die Absolventen verpflichten, die zinslosen Darlehen nach dem Abschluss ihrer Ausbildung und Aufnahme einer bezahlten Arbeit in Raten zurückzuzahlen. Er tätigt die Überweisungen an die Ausbildungseinrichtungen und achtet auf die Einhaltung der Vereinbarungen. Von den Rückzahlungen der Darlehen sollen die nachfolgenden Schulabsolventen gefördert werden.